Neuerungen bezüglich der "Annexe B" zu gunsten von Pflegekindern die höhere Studien absolvieren

Neuerungen bezüglich der "Annexe B" zu gunsten von Pflegekindern die höhere Studien absolvieren

Eine Änderung der „Annexe B“ zugunsten von Pflegekindern, die ein Universitätsstudium absolvieren, wurde uns vom MENJE/ONE mitgeteilt.

Tatsächlich sind die Lebenshaltungskosten für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren, die eine Hochschulausbildung absolvieren, seit dem 1.1.´23 erhöht worden.

Der Service d´accompagnement vergibt ab sofort einen Betrag von 730,- € (bisher 660 €) an junge Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die ein Studium absolvieren. Der Jugendliche sendet jährlich ein Schulzeugnis an das ONE.

Bitte laden Sie die neue Version der „Annexe B“ über den folgenden Link herunter:

Annexe B (version2023)